Liebe Schwimmerinnen und Schwimmer, liebe Eltern,
erst vor wenigen Tagen hatten wir abschließende Klarheit bezüglich unserer Trainingszeiten und -bedingungen in den städtischen Bädern.
Hintergrund: Wegen eines Personalbedarfs von über 100 zusätzlichen Kräften im Gesundheitsamt werden auch viele Angestellte der Bäder dorthin abkommandiert. Deshalb steht das Hallenbad Göggingen für die Öffentlichkeit bis auf Weiteres nicht zur Verfügung, sondern nur für den – für die Stadt weniger personalintensiven – Schul- und Vereinsbetrieb. Außerdem wurden wir von der Stadt dringend gebeten, ob wir auf unsere Trainingszeit dort am Sonntagabend vorübergehend verzichten können.
Dafür haben wir am Dienstag- und am Freitagabend zusätzliche Belegungen in Göggingen erhalten. Hier der neue Bahnbelegungsplan
Ganz wichtig – und darauf möchten wir bereits hier hinweisen, ist die „3-G-Regel“.
Mehr dazu in unserem Schreiben; auch Eltern/Erziehungsberechtigte bzw. Begleitpersonen dürfen die städtischen Bäder (= Gebäude, inkl. Treppenhäusern, Foyer, Umkleiden) nicht betreten, wenn sie uns keinen digitalen oder schriftlichen Impfnachweis im Original vorlegen können, aus dem hervorgeht, dass sie vor mindestens zwei Wochen abschließend geimpft wurden oder einen Genesenen Nachweis (= positiver PCR-Test), dass sie vor weniger als 6 Monaten aber mehr als 28 Tagen an Corona erkrankt und genesen sind. Die 3. Möglichkeit: Es wird ein aktuelles negatives Testergebnis vorgelegt wird. Einen Selbsttest unter Aufsicht vor Ort bieten wir aus organisatorischen Gründen nicht an.
In allen anderen Fällen ist der Zutritt zu den Bädern – und das betrifft auch Treppenhäuser, Foyers und Umkleiden (!!) nicht gestattet und muss von uns auch verwehrt werden. Kinder bis 6 Jahren und Schulkinder sind – auch während der Ferien – aktuell von der Testpflicht befreit, auch wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.
Diese Regelungen gelten aktuell bis zum 1. Oktober 2021.
Bitte melden Sie ihr Kind für die Wintersaison 2021/2022 verbindlich mit dem Rückmeldeformular an.