Corona-Regeln: Das ändert sich ab Montag den 23.08.2021

Ab Montag, 23.08.2021, werden in Bayern Testnachweise noch wichtiger. Dann verändern sich die Corona-Regeln. Vieles orientiert sich künftig an einer 7-Tage-Inzidenz ab dem Wert 35. Ein Überblick.

Beim Bund-Länder-Gipfel vor zwei Wochen war es schon beschlossen worden. Nun setzt es ab Montag auch der Freistaat um: In kreisfreien Städten und Landkreisen, deren 7-Tage-Inzidenz über dem Wert von 35 liegt, wird außer für Geimpfte und von einer Covid-19-Erkrankung Genesene ein negatives Testergebnis Pflicht, um in der Innengastronomie trinken und essen zu dürfen.

Generell gilt das für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, egal ob sie öffentlich oder privat sind, ebenso wie für Sporthallen, Schwimmbäder und Fitnessstudios. Friseurbesuche, der Aufenthalt in Massagestudios und andere körpernahe Dienstleistungen fallen ebenso unter die neue Regel.

Aus Inzidenzwert 50 wird 35 für Besuche in Krankenhäusern

Während es dabei bleibt, dass in Alten- und Pflegeheimen, sowie Behinderteneinrichtungen jederzeit negative Testergebnisse von ungeimpften Besuchern und Beschäftigten vorgelegt werden müssen, ändert sich die Regelung nun für Krankenhäuser, wo der Zugang ab einer 35er-Inzidenz verschärft wird. Allerdings haben sehr viele bayerische Krankenhäuser schon von sich aus zuletzt von den Besuchern grundsätzlich einen negativen Coronatest verlangt.

Neu für Hotels, Pensionen und Jugendherbergen ist nun, dass zusätzlich zu einem negativen Test, den man bei der Ankunft dabeihaben muss, alle weitere 72 Stunden ein neues Testergebnis vorgelegt werden soll.

Kultur und Sport als Ausnahmen bei der Inzidenz

Keine Rolle mehr soll die Inzidenz künftig bei Sport- und Kulturveranstaltungen spielen. Zumindest wenn sie, wie es in der neuen Verordnung heißt, einen „länderübergreifenden Charakter“ haben. Hier stehen nun immer 50 Prozent der verfügbaren Zuschauerplätze zur Verfügung. Maximal aber können 25.000 Besucher (anstatt bisher 20.000) in ein Stadion. Die Grundvoraussetzungen bleiben bestehen: feste Sitzplätze, Testnachweise für Ungeimpfte, sowie kein Alkoholverkauf. Sportminister Joachim Herrmann hat diese neue Regelung für Stadien schon auf das Wochenende vorgezogen, falls die jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden zustimmen.

Sonderregeln für Kinder

Von den Regelungen ausgenommen sind weiterhin Kinder bis zum sechsten Geburtstag.

Zusätzlich brauchen auch Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der Schultestungen sowieso regelmäßig überprüft werden, keine eigenen Nachweise vorzeigen.

Als vorzeigbares Testergebnis gilt weiterhin entweder ein negativer Antigen-Schnelltest, der nicht älter ist als 24 Stunden oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden. Bisher noch kostenlose Schnelltests werden jedoch ab dem 11. Oktober kostenpflichtig, wenn keine Impfbefreiung vorliegt.

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Stand: 20.08.2021 16:49 Uhr

Quelle BR24

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